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Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Länder

§1 Allgemeines
§2 Rückmeldung
§3 Auswertung der Rückmeldung
§4 Fortschreibung der Daten
§5 Verfahren der Datenübermittlungen
§6 Berlin-Klausel
§7 Inkrafttreten

Zuletzt geΣndert:
am 08.02.97

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